Art. 1 Nr. 6 32008D0823BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 22. Oktober 2008 zur Änderung des Beschlusses 95/319/EG zur Einsetzung eines Ausschusses Hoher Arbeitsaufsichtsbeamter (Text von Bedeutung für den EWR) (2008/823/EG)
Folgender Artikel 11a wird eingefügt: Der Ausschuss beschließt eine Geschäftsordnung, in der die praktischen Modalitäten seiner Tätigkeit geregelt sind,…
Erwägungsgrund 5 32023D0701Zur Verbesserung der Art und Weise, in der die Arbeitsgruppe ihre Aufgaben gemäß Artikel 15 des Protokolls wahrnimmt, muss die Geschäftsordnung geändert werden,…
Erwägungsgrund 3 32010D0795BESCHLUSS DES RATES vom 14. Dezember 2010 zur Änderung seiner Geschäftsordnung (2010/795/EU)
Die Geschäftsordnung sollte daher für das Jahr 2011 entsprechend angepasst werden —
Erwägungsgrund 5 32014D0266BESCHLUSS DES RATES vom 6. Mai 2014 über den von der Europäischen Union anlässlich des Beitritts Kroatiens zur Europäischen Union in dem mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 22. Juli 1972 eingerichteten Gemischten Ausschuss zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich der Änderung des Protokolls Nr. 3 zu diesem Abkommen (Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und Methoden der Verwaltungszusammenarbeit) (2014/266/EU)
Für die reibungslose Abwicklung der Übergangsphase und zur Gewährleistung der Rechtssicherheit sind einige technische Änderungen am Protokoll Nr. 3 sowie einige…
Erwägungsgrund 3 32016D0834BESCHLUSS (EU) 2016/834 DES RATES vom 20. Mai 2016 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Cabo Verde zur Erleichterung der Erteilung von Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt für Bürger der Republik Cabo Verde und der Europäischen Union eingesetzten Gemischten Ausschuss im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses zu vertretenden Standpunkt
Artikel 10 Absatz 4 des Abkommens sieht vor, dass sich der Ausschuss eine Geschäftsordnung gibt. Die Geschäftsordnung ist für die Organisation der Arbeit des…
Erwägungsgrund 3 32014D0640BESCHLUSS DES RATES vom 23. September 2013 über den im Namen der Europäischen Union innerhalb des durch das Protokoll über kulturelle Zusammenarbeit zum Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzten Ausschusses für kulturelle Zusammenarbeit in Bezug auf die Annahme seiner Geschäftsordnung zu vertretenden Standpunkt (2014/640/EU)
Der Ausschuss sollte sich eine Geschäftsordnung geben —