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Es ist erforderlich, ein Verfahren zur effizienten Durchführung technischer Änderungen der Anhänge dieses Beschlusses zu entwickeln; durch diese Änderungen darf jedoch weder der zugrunde liegende konzeptionelle Rahmen verändert, noch der Meldeaufwand berührt werden. Die NCAs können dem Ausschuss für Statistik des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) solche technische Änderungen vorschlagen, wobei dessen Position im Rahmen dieses Verfahrens Rechnung getragen wird.
Es ist erforderlich, ein Verfahren zu entwickeln, mit dessen Hilfe technische Änderungen der Anhänge dieser Verordnung effizient vorgenommen werden können,…
Es ist erforderlich, ein Verfahren zur effizienten Durchführung technischer Änderungen der Anhänge dieser Verordnung zu entwickeln; durch diese Änderungen darf…
Es ist erforderlich, ein Verfahren zur effizienten Durchführung technischer Änderungen der Anhänge dieser Verordnung zu entwickeln. Diese dürfen jedoch weder…
Es ist erforderlich, ein Verfahren zur effizienten Durchführung technischer Änderungen der Anhänge dieser Verordnung einzuführen. Durch diese Änderungen darf…
Unter Berücksichtigung der Position des Ausschusses für Statistik des ESZB kann das Direktorium der EZB technische Änderungen der Anhänge dieser Verordnung…
Unter Berücksichtigung der Position des Ausschusses für Statistik kann das Direktorium technische Änderungen der Anhänge dieser Verordnung vornehmen, falls…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.