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Es ist erforderlich, ein Verfahren zur effizienten Durchführung technischer Änderungen der Anhänge dieser Verordnung zu entwickeln. Diese dürfen jedoch weder den zugrunde liegenden konzeptionellen Rahmen ändern noch Auswirkungen auf die Berichtslast der Berichtspflichtigen in den Mitgliedstaaten haben. Dieses Verfahren muss die Berücksichtigung der Position des Ausschusses für Statistik des ESZB ermöglichen —
Unter Berücksichtigung der Position des Ausschusses für Statistik des ESZB kann das Direktorium der EZB technische Änderungen der Anhänge dieser Verordnung…
Da es sich bei den Änderungen, die mit der vorliegenden Richtlinie an der Richtlinie 91/675/EWG vorgenommen werden, um technische Anpassungen handelt, die…
Bestimmte Anhänge zu dieser Verordnung sollten von der Kommission nach dem in Artikel 18 Absatz 3 der Richtlinie 2006/12/EG genannten Verfahren erlassen werden.…
Es sollte ein Verfahren zur Anpassung dieser Richtlinie vorgesehen werden, um der Weiterentwicklung der internationalen Instrumente Rechnung zu tragen und…
Um den Erhebungsaufwand möglichst gering zu halten und eine effiziente Entwicklung, Erstellung und Verbreitung von qualitativ hochwertigen Statistiken sowie die…
Da es sich bei den Änderungen, die mit der vorliegenden Richtlinie an der Richtlinie 2001/83/EG vorgenommen werden, um technische Anpassungen handelt, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.