§ 126 BTGO 2025Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Abweichungen von den Vorschriften dieser Geschäftsordnung können im einzelnen Fall mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder des Bundestages beschlossen…
§ 21 Abs. 1 SN-21163Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen
Über eine Änderung der Geschäftsordnung beschließt der Verfassungsgerichtshof mit der Mehrheit der mitwirkenden Mitglieder (§ 8 Absatz 2 des Sächsischen…
§ 57 Abs. 1 LTG SLGesetz Nr. 970 über den Landtag des Saarlandes Vom 20. Juni 1973
Der Landtag kann mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten Abweichungen von den Vorschriften seiner Geschäftsordnung im Einzelfall beschließen, wenn…
§ 8 Abs. 2 SGB8SchiedsV SL 2019Verordnung über die Schiedsstelle in der Kinder- und Jugendhilfe Vom 13. Mai 2019
Der Erlass und die Änderungen der Geschäftsordnung bedürfen der Zustimmung des oder der Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden sowie der Mehrheit der…
Art. 15 32022D1994Diese Geschäftsordnung kann gemäß Artikel 240 Absatz 2 des Abkommens durch Beschluss des Unterausschusses geändert werden.