Erwägungsgrund 4 32016D0833
Es wird erwartet, dass der nach Artikel 13 §1 Buchstabe d des COTIF-Übereinkommens eingesetzte Fachausschuss für die Beförderung gefährlicher Güter (im Folgenden „RID-Fachausschuss“) auf seiner 54. Sitzung, die am 25. Mai 2016 stattfinden soll, über bestimmte Änderungen der RID beschließen wird. Das Ziel dieser Änderungen, die technische Normen oder einheitliche technische Vorschriften betreffen, ist die Gewährleistung einer sicheren und effizienten Beförderung gefährlicher Güter, wobei der wissenschaftliche und technische Fortschritt in diesem Sektor sowie die Entwicklung neuer Stoffe und Gegenstände, die bei der Beförderung dieser Güter eine Gefahr darstellen, berücksichtigt werden.