Erwägungsgrund 2 32016D0837
Am 7. Oktober 2013 ermächtigte der Rat die Kommission, Verhandlungen mit Island, dem Fürstentum Liechtenstein und dem Königreich Norwegen über ein Übereinkommen über die künftigen Finanzbeiträge der EWR-EFTA-Staaten zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt im Europäischen Wirtschaftsraum aufzunehmen. Die Kommission hat im Namen der Union ein Übereinkommen zwischen der Union, Island, dem Fürstentum Liechtenstein und dem Königreich Norwegen über einen EWR-Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2014-2021 ausgehandelt. Er wird in Form eines Protokolls, das die Nummer 38c erhalten wird, zum EWR-Abkommen niedergelegt. Außerdem hat die Kommission im Namen der Europäischen Union ein Abkommen zwischen dem Königreich Norwegen und der Europäischen Union über den Norwegischen Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2014-2021 ausgehandelt.