Beschluss (EU) 2016/837 des Rates vom 21. April 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union, Island, dem Fürstentum Liechtenstein und dem Königreich Norwegen über einen EWR-Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2014-2021, des Abkommens zwischen dem Königreich Norwegen und der Europäischen Union über den Norwegischen Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2014-2021, des Zusatzprotokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen und des Zusatzprotokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Island
Das Ersetzen des bestehenden Finanzierungsmechanismus' durch neue Mechanismen, die sich auf verschiedene Zeiträume, verschiedene Fondsbeträge und verschiedene Umsetzungsbestimmungen beziehen, sowie die Erneuerung und Verlängerung von Zugeständnissen im Zusammenhang mit bestimmten Fischarten und Fischereierzeugnisse insgesamt stellen eine bedeutende Entwicklung der Assoziierung mit den EWR EFTA-Staaten dar, die den Rückgriff auf Artikel 217 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union rechtfertigt.
Erwägungsgrund 4 32016D0837
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