Art. 2 32016D0815BESCHLUSS (EU) 2016/815 DES RATES vom 17. Mai 2016 betreffend den Beitritt Kroatiens zum Übereinkommen aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften und zum Protokoll vom 27. September 1996, zum Protokoll vom 29. November 1996 sowie zum Zweiten Protokoll vom 19. Juni 1997 zu jenem Übereinkommen
Die kroatischen Sprachfassungen des Übereinkommens , des Protokolls vom 27. September 1996 , des Protokolls vom 29. November 1996 und des Zweiten Protokolls vom…
Art. 2 32014D0899BESCHLUSS DES RATES vom 9. Dezember 2014 über den Beitritt Kroatiens zum Übereinkommen vom 23. Juli 1990 über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen (2014/899/EU)
Der kroatische Wortlaut des Schiedsübereinkommens und des Protokolls vom 25. Mai 1999 sowie des Übereinkommens vom 21. Dezember 1995 und vom 8. Dezember 2004…
Art. 3 32008D0039BESCHLUSS DES RATES vom 6. Dezember 2007 betreffend den Beitritt von Bulgarien und Rumänien zu dem Übereinkommen vom 18. Dezember 1997 aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit der Zollverwaltungen (2008/39/JI)
Der Wortlaut des Übereinkommens in bulgarischer und rumänischer Sprache ist in gleicher Weise verbindlich wie die übrigen Sprachfassungen dieses Übereinkommens.
Art. 2 32019D1580BESCHLUSS (EU) 2019/1580 DES RATES vom 18. Juli 2019 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union, den Vereinigten Staaten von Amerika, Island und dem Königreich Norwegen betreffend zeitliche Beschränkungen von Vereinbarungen über die Bereitstellung von Luftfahrzeugen mit Besatzung
Das Abkommen wird in englischer Sprache unterzeichnet. Gemäß Unionsrecht wird das Abkommen von der Union zudem in bulgarischer, dänischer, deutscher,…
Erwägungsgrund 6 32005D0202BESCHLUSS DES RATES vom 31. Januar 2005 über den Abschluss eines Zusatzprotokolls zum Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits zur Berücksichtigung des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2005/202/EG)
IN DER ERWÄGUNG, dass Artikel 59 des Abkommens wie folgt lautet: „Dieses Abkommen ist in zwei Urschriften in dänischer, deutscher, englischer, finnischer,…