Erwägungsgrund 3 32016D0979
Nach Artikel 3 Absatz 4 der Akte über den Beitritt Kroatiens (im Folgenden „Beitrittsakte“) tritt Kroatien den in Anhang I der Beitrittsakte aufgeführten Übereinkünften und Protokollen bei. Zu den Übereinkünften und Protokollen gehört unter anderem das Übereinkommen. Die Übereinkunft tritt in Bezug auf Kroatien an dem vom Rat festgelegten Datum in Kraft.