Beschluss (EU) 2017/1003 der Kommission vom 13. Juni 2017 über die zollfreie Einfuhr von Waren zur unentgeltlichen Abgabe oder Bereitstellung an die Opfer der Erdbeben von August und Oktober 2016 in Italien (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 3865) (Nur der italienische Text ist verbindlich)
Die Zollbefreiung sollte für Einfuhren ab dem Zeitpunkt des ersten Erdbebens gewährt werden.
Erwägungsgrund 3 32017D1003
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