Art. 1 32017D1021
Die staatliche Beihilfe in Höhe von 4,5 Mrd. EUR, die Frankreich der Areva-Gruppe zu gewähren beabsichtigt, ist gemäß Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar, sofern die in Artikel 2 dieses Beschlusses genannten Bedingungen erfüllt werden.