Art. 3 32017D1021
Der Umstrukturierungsplan der Areva-Gruppe wird in der von Frankreich übermittelten Form vollständig umgesetzt.
Frankreich erstattet der Kommission halbjährlich Bericht über die ordnungsgemäße Umsetzung des Umstrukturierungsplans, über die Stellung der Areva-Gruppe auf den Märkten, auf denen sie tätig ist, und über die Einhaltung der von Frankreich im Rahmen dieses Beschlusses eingegangenen Verpflichtungen. Diese Berichte werden ab der Bekanntgabe dieses Beschlusses während des gesamten Umstrukturierungszeitraums vorgelegt. Der erste Bericht muss der Kommission innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab der Bekanntgabe dieses Beschlusses vorgelegt werden.
Frankreich setzt die Kommission bei Eintritt eines der beiden in Artikel 2 Buchstabe a dieses Beschlusses genannten Ereignisse unverzüglich davon in Kenntnis.