Erwägungsgrund 5 32017D0011
Die beschlossenen Änderungen zur Verschärfung der Strafen im Falle der Nichteinhaltung der Anlandeverpflichtung und zur Ausweitung der finanziellen Anreize auf alle der Anlandeverpflichtung unterliegenden Kategorien im Falle der Überschreitung des obligatorischen Schwellenwerts wurden in Anhang 8 des Protokolls dieser Sitzung des gemeinsamen Ausschusses aufgenommen.