Beschluss (EU) 2017/11 der Kommission vom 5. Januar 2017 zur Genehmigung — im Namen der Europäischen Union — der Änderung des Protokolls zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko
Es ist angezeigt, die Anwendung dieser Maßnahmen rückwirkend ab dem 20. Oktober 2016 vorzusehen —
Erwägungsgrund 7 32017D0011
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