Erwägungsgrund 1 32017D1107
Am 1. Oktober 2015 nahm der Rat den Beschluss (EU) 2015/2169 über den Abschluss des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits (im Folgenden „Beschluss“) an.