Beschluss (EU) 2017/1107 des Rates vom 8. Juni 2017 in Bezug auf die Verlängerung der Frist des Leistungsanspruchs für audiovisuelle Koproduktionen gemäß Artikel 5 des Protokolls über kulturelle Zusammenarbeit zum Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits
Dieser Beschluss sollte die jeweiligen Zuständigkeiten der Union und der Mitgliedstaaten nicht berühren —
Erwägungsgrund 7 32017D1107
Erwägungsgrund 7 32017D1107Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen