Erwägungsgrund 10 32026D1561
Mit der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates wurde ein Innovationszentrum für industrielle Transformation und Emissionen (im Folgenden „Innovationszentrum“) eingerichtet. Durch die Erhebung und Analyse von Informationen über innovative Techniken trägt das Innovationszentrum unter anderem zur Verminderung der Umweltverschmutzung, zur Dekarbonisierung, zur Ressourceneffizienz und zu einer Kreislaufwirtschaft bei, in der weniger oder sicherere Chemikalien verwendet werden, die für die unter jene Richtlinie fallenden Tätigkeiten relevant sind. Um den technologischen Fortschritt zu überwachen und den Umweltnutzen sowie die Kompromisse für den industriellen Wandel in der Union zu bewerten, sollten dem Innovationszentrum regelmäßig zu Informationszwecken Berichte über die Forschungsprojekte im Rahmen des Forschungsprogramms übermittelt werden.