Art. 2 32017D1790BESCHLUSS (EU) 2017/1790 DES RATES vom 25. September 2017 über den — im Namen der Europäischen Union — in dem durch das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits eingesetzten Kooperationsrat im Hinblick auf die Annahme der EU-Armenien Partnerschaftsprioritäten zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32017D1160BESCHLUSS (GASP) 2017/1160 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 26. Juni 2017 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Missionseinsatzkräfte der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte (EUTM Somalia) (EUTM Somalia/1/2017)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32017D1177BESCHLUSS (GASP) 2017/1177 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 26. Juni 2017 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Missionseinsatzkräfte der militärischen Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA) (EUTM RCA/2/2017)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32017D1107BESCHLUSS (EU) 2017/1107 DES RATES vom 8. Juni 2017 in Bezug auf die Verlängerung der Frist des Leistungsanspruchs für audiovisuelle Koproduktionen gemäß Artikel 5 des Protokolls über kulturelle Zusammenarbeit zum Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32017D1175BESCHLUSS (GASP) 2017/1175 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 26. Juni 2017 über die Annahme eines Beitrags eines Drittstaates zur militärischen Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA) (EUTM RCA/3/2017)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32017D1173BESCHLUSS (EU) 2017/1173 DES RATES vom 26. Juni 2017 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten zu vertretenden Standpunkt (Haushaltslinie 04 03 01 03)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.