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Am 12. Juli 2016 stellte der Rat gemäß Artikel 126 Absatz 8 des Vertrags fest, dass Portugal auf die Empfehlung des Rates vom 21. Juni 2013 hin keine wirksamen Maßnahmen ergriffen hatte. Am 8. August 2016 nahm der Rat einen an Portugal gerichteten Beschluss gemäß Artikel 126 Absatz 9 AEUV mit der Maßgabe an, die zur Beendigung des übermäßigen Defizits als notwendig erachteten Maßnahmen zu treffen; mit diesem Beschluss wurde die Frist für die Korrektur des übermäßigen Defizits bis 2016 verlängert. Der Rat setzte ferner den 15. Oktober 2016 als Frist für die Ergreifung wirksamer Maßnahmen fest.
Am 2. Dezember 2009 entschied der Rat in einem Beschluss gemäß Artikel 126 Absatz 6 AEUV, dass in Portugal ein übermäßiges Defizit bestand, und gab gemäß…
Am 2. Dezember 2009 richtete der Rat gemäß Artikel 126 Absatz 7 des Vertrags und Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates auf Empfehlung der…
Der Rat stellte auf Vorschlag der Kommission am 2. Dezember 2009 im Einklang mit Artikel 126 Absatz 6 des Vertrags fest, dass in Portugal ein übermäßiges…
In seiner Empfehlung vom 21. Juni 2013 setzte der Rat die Frist für die Ergreifung wirksamer Maßnahmen gemäß Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97…
Am 30. November 2009 stellte der Rat gemäß Artikel 126 Absatz 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) fest, dass Griechenland keine…
Nachdem die portugiesischen Behörden die Union, die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, und den Internationalen Währungsfonds (IWF) um Finanzhilfe…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.