Art. 2 32022D0947BESCHLUSS (EU) 2022/947 DER KOMMISSION vom 1. März 2022 zur Billigung des Abwicklungskonzepts für Sberbank banka d.d. (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022)1402) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Dieser Beschluss ist an den Einheitlichen Abwicklungsausschuss gerichtet.
Art. 2 32022D0948BESCHLUSS (EU) 2022/948 DER KOMMISSION vom 1. März 2022 zur Billigung des Abwicklungskonzepts für Sberbank d.d. (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 1403) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Dieser Beschluss ist an den Einheitlichen Abwicklungsausschuss gerichtet.
Art. 2 32018D1464BESCHLUSS (EU) 2018/1464 DES RATES vom 28. September 2018 über den im Namen der Europäischen Union im CETA-Ausschuss für Handel und nachhaltige Entwicklung, der mit dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingerichtet wurde, im Hinblick auf die Erstellung von Listen mit Personen, die willens sind, als Mitglieder der Sachverständigengruppen gemäß Kapitel dreiundzwanzig und Kapitel vierundzwanzig des Abkommens zu fungieren, zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss ist an die Kommission gerichtet.
Art. 3 32024D1764BESCHLUSS (EU) 2024/1764 DES RATES vom 13. Juni 2024 zur Ermächtigung der Kommission, im Namen der Europäischen Union an den Verhandlungen über ein Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Europarats über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten und über die Finanzierung des Terrorismus teilzunehmen
Dieser Beschluss ist an die Kommission gerichtet.
Art. 2 32017D2425BESCHLUSS (EU) 2017/2425 DES RATES vom 18. Dezember 2017 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“, der durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingerichtet wurde, zu dem umfassenden Fahrplan zu vertreten ist, den die Republik Moldau zu der Umsetzung des Abkommens im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens vorgelegt hat
Dieser Beschluss ist an die Kommission gerichtet.