Erwägungsgrund 1 32017D1254
Mit Beschluss C(2014)6501 der Kommission vom 10. September 2014 wurde die Registrierung der geplanten Bürgerinitiative „Stop TTIP“ verweigert. Der Gerichtshof der Europäischen Union erklärte diesen Beschluss in seinem Urteil vom 10. Mai 2017 in der Rechtssache T-754/14 für nichtig. Um dem Urteil des Gerichts nachzukommen, muss nun ein neuer Beschluss der Kommission über den Antrag auf Registrierung der geplanten Bürgerinitiative gefasst werden.