Erwägungsgrund 5 32017D1254
Das Handelsabkommen CETA wurde am 30. Oktober 2016, das heißt nach Erlass des Beschlusses (EU) 2017/37 des Rates unterzeichnet. Die Initiative ist daher insofern gegenstandslos geworden, als sie zum Ziel hat, dass der Rat auf Vorschlag der Kommission die Nichtunterzeichnung des CETA-Abkommens beschließt.