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Mit Beschluss C(2014)6501 der Kommission vom 10. September 2014 wurde die Registrierung der geplanten Bürgerinitiative „Stop TTIP“ verweigert. Der Gerichtshof der Europäischen Union erklärte diesen Beschluss in seinem Urteil vom 10. Mai 2017 in der Rechtssache T-754/14 für nichtig. Um dem Urteil des Gerichts nachzukommen, muss nun ein neuer Beschluss der Kommission über den Antrag auf Registrierung der geplanten Bürgerinitiative gefasst werden.
Mit dem Beschluss K(2013) 5969 der Kommission vom 13. September 2013 wurde die Registrierung der geplanten Bürgerinitiative „Minority SafePack — one million…
Die geplante Bürgerinitiative „Stop TTIP“ sollte folglich registriert werden. Allerdings sollten Unterstützungsbekundungen für diese geplante Bürgerinitiative…
Die geplante Bürgerinitiative „Stop TTIP“ wird registriert.
Die Verpflichtungen aus der Verordnung (EU) Nr. 256/2014 über die Mitteilung von Investitionsvorhaben, sowie über bestimmte mit dieser Mitteilung…
Der Gegenstand der geplanten Bürgerinitiative „Stop TTIP“ ist folgender: „Wir fordern die Europäische Kommission dazu auf, dem Rat zu empfehlen, das…
Die vorliegende Verordnung ersetzt den Beschluss 2010/252/EU des Rates , der vom Gerichtshof der Europäischen Union (im Folgenden „Gerichtshof“) mit Urteil vom…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.