Erwägungsgrund 3 32017D0013
Der EZB-Rat hat am 22. März 2017 beschlossen, eine weitere Präzisierung der für Schuldtitel, die von Abwicklungsgesellschaften begeben wurden, geltenden Regelungen vorzunehmen, damit sichergestellt ist, dass sie im Rahmen der Geldpolitik des Eurosystems beim APP einheitlich behandelt werden.