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Entsprechend dem übergeordneten Ziel von Horizont 2020, eine stärkere Vereinfachung zu erreichen, sollten Regelwerke vermieden werden, die sich von denen von Horizont 2020 unterscheiden. Die Beteiligung an indirekten Maßnahmen, die durch die PRIMA-IS finanziert werden, unterliegt daher der Verordnung (EU) Nr. 1290/2013. Allerdings ist es aufgrund der einzigartigen Zielsetzungen und der spezifischen Erfordernisse der Funktionsweise der PRIMA notwendig, gemäß Artikel 1 Absatz 3 der genannten Verordnung eine begrenzte Zahl von Ausnahmeregelungen vorzusehen.
Die PRIMA-IS gilt je nach Fall als Fördereinrichtung im Sinne des Artikels 2 Nummer 11 der Verordnung (EU) Nr. 1290/2013 und des Artikels 2 Nummer 14 der…
Tätigkeiten im Rahmen der PRIMA sollten mit den Zielen und Forschungs- und Innovationsprioritäten von Horizont 2020 sowie mit den allgemeinen Grundsätzen und…
indirekte Maßnahmen im Sinne der Verordnungen (EU) Nr. 1290/2013 und (EU) 2021/695, die durch die PRIMA-IS gemäß Artikel 7 des vorliegenden Beschlusses im…
Um den sich aus dem geografischen Anwendungsbereich der PRIMA ergebenden Besonderheiten Rechnung zu tragen, sind Abweichungen von Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe b…
Die Abweichungen von Artikel 10 Absatz 1 und 2 der Verordnung (EU) Nr. 1290/2013 sind notwendig, um zu gewährleisten, dass im Allgemeinen nur in einem…
Zur Erreichung der Ziele der PRIMA sollte sich jedes andere nicht mit Horizont 2020 assoziierte Drittland, insbesondere Länder des südlichen Mittelmeerraums,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.