Erwägungsgrund 7 32017D1324
In der Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 wird darauf hingewiesen, dass die internationale Zusammenarbeit mit Drittländern notwendig ist, um gemeinsame Herausforderungen wirksam anzugehen. Die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Forschung und Innovation ist ein wesentlicher Aspekt der globalen Verpflichtungen der Union und spielt bei den Unionspartnerschaften mit Ländern der Europäischen Nachbarschaft eine wichtige Rolle. In diesem Zusammenhang ist der Mittelmeerraum in politischer, wirtschaftlicher, kultureller, wissenschaftlicher und ökologischer Hinsicht von großer strategischer Bedeutung für die EU.