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Die vorgebliche Unvollständigkeit der Norm sollte daher nicht als hinreichender Grund gelten, der ersten Forderung Deutschlands, nämlich der kompletten Streichung des Verweises auf die Norm EN 14342:2013 aus dem Amtsblatt der Europäischen Union, stattzugeben. Diese Forderung sollte daher abgewiesen werden.
Die vorgebliche Unvollständigkeit der Norm sollte daher nicht als hinreichender Grund gelten, der ersten Forderung Deutschlands, der vollständigen Streichung…
Die behauptete Unvollständigkeit der Norm sollte daher nicht als hinreichender Grund angesehen werden, die Fundstelle der Norm EN 13341:2005 + A1:2011 aus dem…
Am 21. August 2015 erhob Deutschland einen formalen Einwand gegen die harmonisierte Norm EN 14342:2013. Der formale Einwand bezog sich auf Abschnitt 4.4 dieser…
Die behauptete Unvollständigkeit der Norm sollte daher nicht als hinreichender Grund angesehen werden, die Fundstelle der Norm EN 12285-2:2005 aus dem Amtsblatt…
Auf Grundlage des Inhalts der Norm EN 14342:2013 sowie der von Deutschland, anderen Mitgliedstaaten, dem CEN und der Industrie vorgelegten Informationen und…
Bei der Prüfung der Zulässigkeit der vorgebrachten Forderungen sollte darauf hingewiesen werden, dass, falls die hilfsweise formulierte Forderung Deutschlands…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.