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Für die hilfsweise formulierte Forderung nach einer Einschränkung des Verweises zwecks Ausnahme von Abschnitt 4.4 aus dessen Geltungsbereich, sollte daran erinnert werden, dass dieser Abschnitt, wie bereits dargelegt, unabhängig vom Ergebnis dieses Verfahrens des formalen Einwands, nicht angewendet werden darf. Der Klarheit wegen ist es jedoch notwendig, den unwirksamen Abschnitt ausdrücklich von dem Verweis auszunehmen.
Was die andere Forderung einer Einschränkung des Verweises durch den Ausschluss von Anmerkung 1 des Anhangs ZA.1 aus dem Geltungsbereich betrifft, so ist…
Der Verweis auf die Norm EN 14342:2013 sollte daher belassen werden, es ist aber erforderlich, eine Einschränkung hinzuzufügen, durch die der Abschnitt 4.4 der…
Bei der Prüfung der Zulässigkeit der vorgebrachten Forderungen sollte darauf hingewiesen werden, dass, falls die hilfsweise formulierte Forderung Deutschlands…
Aus diesen Grund und angesichts der Tatsache, dass Verordnungen unmittelbar gelten, sollte Abschnitt 4.4 der Norm EN 14342:2013 unabhängig vom Ausgang dieses…
Das Recht auf Vorbringen eines formalen Einwands nach Artikel 18 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 kann jedoch nicht auf Ersuchen ausgeweitet werden, die andere…
Das Recht auf Vorbringen eines formalen Einwands nach Artikel 18 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 kann jedoch nicht auf Ersuchen ausgeweitet werden, die andere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.