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Die vorgebliche Unvollständigkeit der Norm sollte daher nicht als hinreichender Grund gelten, der ersten Forderung Deutschlands, der vollständigen Streichung des Verweises auf die Norm EN 14904:2006 aus dem Amtsblatt der Europäischen Union, stattzugeben. Diese Forderung sollte somit abgelehnt werden.
Die vorgebliche Unvollständigkeit der Norm sollte daher nicht als hinreichender Grund gelten, der ersten Forderung Deutschlands, nämlich der kompletten…
Die behauptete Unvollständigkeit der Norm sollte daher nicht als hinreichender Grund angesehen werden, die Fundstelle der Norm EN 13341:2005 + A1:2011 aus dem…
Der Verweis auf EN 14904:2006 sollte daher beibehalten werden; es ist jedoch notwendig, eine Einschränkung einzuführen, mit der die Anmerkung 1 des Anhangs ZA.1…
Die behauptete Unvollständigkeit der Norm sollte daher nicht als hinreichender Grund angesehen werden, die Fundstelle der Norm EN 12285-2:2005 aus dem Amtsblatt…
Bei der Bewertung der Zulässigkeit des Vorbringens ist zu beachten, dass, wenn die von Deutschland genannte Alternative als separate Forderung zu verstehen…
Am 21. August 2015 erhob Deutschland einen formalen Einwand gegen die harmonisierte Norm EN 14342:2013. Der formale Einwand bezog sich auf Abschnitt 4.4 dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.