Erwägungsgrund 2 32017D1373
In Artikel 3 Absatz 3.9 des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen (im Folgenden das „Protokoll“), das mit dem Beschluss (EU) 2016/870 des Rates angenommen wurde, sind die Modalitäten für die Ausschöpfung des Restbetrags der im vorhergehenden Protokoll vorgesehenen sektoralen Unterstützung 2013-2014 zur Förderung einer nachhaltigen Fischerei festgelegt.