Erwägungsgrund 3 32017D1373
Eine außerordentliche Beratung im Gemischten Ausschuss aus Vertretern der Europäischen Union und der mauretanischen Behörden fand in Form eines Briefwechsels vom 10. März bzw. 3. April 2017 statt; darin haben sich die Vertragsparteien auf eine Änderung des Protokolls verständigt, durch die der Zeitraum, in dem der Restbetrag aufgebraucht sein muss, neu festgesetzt wird.