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Der Wortlaut von Abschnitt 1 mit den Kriterien für Textilfasern und des Kriteriums 1 im Anhang des Beschlusses 2014/350/EU muss verbessert werden, um klarzustellen, welche Ausnahmen gelten, wenn Recyclingfasern oder ökologische Baumwolle verwendet werden, und wie der in den Kriterien 1a und 1b verlangte Prozentsatz der Baumwolle zu berechnen ist. Aufgrund der Erörterungen bei den Sitzungen des Ausschusses für das Umweltzeichen der Europäischen Union (EUEB) und des Forums der zuständigen Stellen im Januar 2016 ist es notwendig, den Wortlaut der Anforderungen an ökologische Baumwolle, an IPS-Baumwolle und an die Pestizidbeschränkungen in den Produktgruppen Textilerzeugnisse, Schuhe und Möbel zu harmonisieren, und dafür die geänderten Kriterien in den Beschlüssen (EU) 2016/1332 und (EU) 2016/1349 der Kommission heranzuziehen. Aufgrund der Erörterungen bei der Sitzung des EUEB im November 2016 muss das Verbot der Nichtvermischung von ökologischer Baumwolle mit Baumwolle aus genetisch veränderten Sorten auf die Erzeugnisse begrenzt werden, die einen Hinweis auf einen Anteil ökologischer Baumwolle gemäß dem Kriterium 28 des Beschlusses 2014/350/EU tragen. Außerdem sollte die Aufnahme eines zusätzlichen Hinweises auf die Verwendung von gentechnikfreier Baumwolle in das Kriterium 28 des Beschlusses 2014/350/EU in Betracht gezogen werden.
Nach einer Mitteilung von technischen Sachverständigen an die Kommission und an einige Mitgliedstaaten muss Artikel 1 Absatz 1 des Beschlusses 2014/350/EU der…
Der Klarheit wegen muss in Abschnitt 3 über Chemikalien- und Prozesskriterien der Wortlaut des Kriteriums 13b verbessert werden, um ihn mit dem Verfahren für…
Bei bestimmten Kategorien von Produkten, die in Absatz 6 genannte Stoffe enthalten, und nur soweit es nicht technisch möglich ist, die Stoffe entweder durch…
Erforderlich ist außerdem die Anpassung der Verweise auf Kennzeichnungs- und Qualitätszertifizierungssysteme der Union gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des…
Nach den Erörterungen mit dem Mitgliedern des EUEB im Jahr 2016 muss die Geltungsdauer des Beschlusses 2014/350/EU verlängert werden, da die Umweltziele der in…
Mit der Richtlinie 2009/125/EG wurde ein Rahmen für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.