Beschluss (EU, Euratom) 2017/1395 der Kommission vom 26. Juli 2017 zur Ernennung von zwei Mitgliedern des durch Artikel 11 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen eingerichteten Ausschusses unabhängiger Persönlichkeiten
Kommen Zweifel daran auf, ob eine Partei oder eine Stiftung diese Anforderung in der Praxis erfüllt, können das Europäische Parlament, der Rat oder die Kommission die Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen auffordern, eine entsprechende Prüfung vorzunehmen.
Erwägungsgrund 2 32017D1395
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