Erwägungsgrund 3 32017D1395
Bevor die Behörde über die Löschung einer Partei oder Stiftung aus dem Register entscheidet, konsultiert sie einen Ausschuss unabhängiger Persönlichkeiten, der innerhalb von zwei Monaten eine Stellungnahme abzugeben hat.
Bevor die Behörde über die Löschung einer Partei oder Stiftung aus dem Register entscheidet, konsultiert sie einen Ausschuss unabhängiger Persönlichkeiten, der innerhalb von zwei Monaten eine Stellungnahme abzugeben hat.