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Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 sieht vor, dass der Ausschuss aus sechs Mitgliedern besteht, wobei das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission jeweils zwei Mitglieder benennen —
Nach Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 besteht der Ausschuss aus sechs Mitgliedern, wobei das Europäische Parlament, der Rat und…
Gemäß Artikel 4 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 234/2008/EG werden zwölf Mitglieder nach Anhörung des Europäischen Parlaments und des Rates von der Kommission…
Artikel 3 Absatz 1 des Beschlusses 95/320/EG sieht vor, dass der Ausschuss aus höchstens 21 Mitgliedern besteht, die aus den Reihen der von den Mitgliedstaaten…
Jeder Mitgliedstaat und die Kommission entsenden zwei Mitglieder in den Ausschuss. Sie können ferner zwei stellvertretende Mitglieder entsenden.
Jeder Mitgliedstaat und die Kommission entsenden zwei Mitglieder in den Ausschuss. Sie können ferner zwei stellvertretende Mitglieder entsenden.
zwölf Mitglieder werden nach Anhörung des Europäischen Parlaments und des Rates von der Kommission ernannt. Sie sind in ihrem Handeln unabhängig. Im Hinblick…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.