Beschluss (EU) 2017/1470 der Kommission vom 2. Februar 2017 zu den Beihilferegelungen SA.26763 2014/C (ex 2012/NN), die von Frankreich zugunsten von Busverkehrsunternehmen in der Region Île-de-France durchgeführt wurden (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 439) (Nur der französische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die von Frankreich im Zeitraum 1994 bis 2008 rechtswidrig durchgeführte Beihilferegelung in Form von Investitionsbeihilfen, die von der Region Île-de-France im Rahmen der Beschlüsse CR 34-94, CR 44-98 und CR 47-01 gewährt wurden, ist mit dem Binnenmarkt vereinbar.
Art. 1 32017D1470
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