Art. 3 32017D1470
Die von Frankreich rechtswidrig durchgeführte Beihilferegelung in Form der Beiträge C2, die von STIF im Rahmen des Vertrags CT2 gewährt wurden, ist mit dem Binnenmarkt vereinbar.
Die von Frankreich rechtswidrig durchgeführte Beihilferegelung in Form der Beiträge C2, die von STIF im Rahmen des Vertrags CT2 gewährt wurden, ist mit dem Binnenmarkt vereinbar.