Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gemäß Artikel 27 der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates muss die Kommission bis Dezember 2016 prüfen, wie sich die Anwendung der IPCC-Leitlinien von 2006 oder Änderungen der verwendeten UNFCCC-Methoden auf die für Artikel 3 der Entscheidung Nr. 406/2009/EG relevanten Gesamtemissionen an Treibhausgasen eines Mitgliedstaats auswirken, um die Kohärenz zwischen den Methoden für die Festlegung der jährlichen Emissionszuweisungen und der jährlichen Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten nach dem Zeitpunkt dieser Prüfung sicherzustellen.
Im Einklang mit Artikel 27 der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 untersuchte die Kommission auf der Grundlage der gemäß Artikel 19 der Verordnung geprüften Daten aus…
Nach Annahme des Beschlusses 2013/162/EU wurden die Mitgliedstaaten mit Artikel 6 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 666/2014 der Kommission verpflichtet,…
Mit dem Beschluss 2013/162/EU der Kommission wurden die jährlichen Emissionszuweisungen der Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2013 bis 2020 anhand der zum…
Im Rahmen der Verordnung (EU) 2018/842 sollte auch künftig der jährliche Verpflichtungszyklus der Entscheidung Nr. 406/2009/EG des Europäischen Parlaments und…
Die Kommission sollte die Erfahrungen mit den Bestimmungen über unionsweite Zulassungen auswerten und dem Europäischen Parlament und dem Rat bis 31. Dezember…
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Wirtschaftsbeteiligten folgende Zielvorgaben erreichen: Bis spätestens…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.