Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 663/2009 und (EG) Nr. 715/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 94/22/EG, 98/70/EG, 2009/31/EG, 2009/73,/EG, 2010/31/EU, 2012/27/EU und 2013/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2009/119/EG und (EU) 2015/652 des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Beim weiteren Ausbau des Stromverbunds ist es wichtig, nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates eine vollständige Kosten-Nutzen-Analyse mit allen technischen, sozioökonomischen und ökologischen Auswirkungen dieses Verbunds durchzuführen und die positiven externen Effekte eines Stromverbunds, etwa die Integration erneuerbarer Energie, die Versorgungssicherheit und den verstärkte Wettbewerb auf dem Binnenmarkt, zu berücksichtigen.
Erwägungsgrund 38 32018R1999Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen