Erwägungsgrund 3 32017D1504
In Absatz 26 der Resolution 2371 (2017) des VN-Sicherheitsrates ist in Bezug auf die Bestimmungen zum Einfrieren von Vermögengegenständen eine spezifische Ausnahmeregelung für Finanztransaktionen mit der Foreign Trade Bank oder der KNIC vorgesehen, die unter bestimmten Umständen zum Tragen kommt.