Erwägungsgrund 4 32017D1504
Am 10. August 2017 hat der Rat den Durchführungsbeschluss (GASP) 2017/1459 erlassen, mit dem die Foreign Trade Bank und die KNIC dem Anhang I des Beschlusses (GASP) 2016/849 hinzugefügt werden. Die Ausnahmeregelungen gemäß Absatz 26 der Resolution 2371 (2017) des VN-Sicherheitsrates sollten ebenfalls umgesetzt werden.