Erwägungsgrund 2 32017D1507
Im Jahr 2014 beschloss die Kommission im Zuge einer Reorganisation ihrer Dienststellen, die Aufgaben im Zusammenhang mit der Ausarbeitung legislativer und regulatorischer, auf den Schutz des Euro gegen Fälschung abzielenden Initiativen der Kommission und mit der in diesem Bereich durch Schulungen und technische Hilfe zu gewährenden Unterstützung vom OLAF auf die Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen (GD ECFIN) zu übertragen. Der Beschluss 1999/352/EG, EGKS, Euratom der Kommission wurde dementsprechend geändert.