Erwägungsgrund 3 32017D1599
Am 16. November 2016 stellte Italien einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds aufgrund eines Erdbebens, das am 24. August 2016 die Regionen Abruzzen, Latium, Marken und Umbrien erschüttert hatte. Zusätzliche Erdbeben wüteten in den schon zuvor betroffenen Gebieten und ließen die gemeldeten Schäden in die Höhe schnellen. Italien reichte dann am 15. Februar 2017 seinen endgültigen Antrag mit überarbeiteten Schätzwerten ein, die sämtliche zwischen dem 24. August 2016 und dem 18. Januar 2017 verursachten Schäden umfassten.