Erwägungsgrund 6 32017D1599
Da der Betrag, der 2017 in Anspruch genommen werden kann, den Beitrag nicht vollständig decken kann, sollte die Differenz wie in Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 vorgesehen ausnahmsweise aus den für 2018 verfügbaren jährlichen Mitteln finanziert werden.