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Um der Vielfalt der auf dem Markt angebotenen Bodenbeläge auf Holz-, Kork- und Bambusbasis und dem Stand der Technik für diese Produkte Rechnung zu tragen und die Innovationen der letzten Jahre zu berücksichtigen, ist es angemessen, die Produktgruppe zu erweitern und umzubenennen und die Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens zu ändern.
Um das EU-Umweltzeichen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 zu erhalten, muss ein Erzeugnis in die Produktgruppe „Bodenbeläge auf Holz-, Kork- und…
Der Produktgruppenschlüssel ist Teil der Registrierungsnummern des EU-Umweltzeichens. Damit die zuständigen Stellen für Bodenbeläge auf Holz-, Kork- und…
Die Kriterien des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe ‚Bodenbeläge auf Holz-, Kork- und Bambusbasis‘ sowie die damit verbundenen Beurteilungs- und…
Für Hersteller, deren Produkte das EU-Umweltzeichen für Bodenbeläge aus Holz auf der Grundlage der in der Entscheidung 2010/18/EG festgelegten Umweltkriterien…
Um das Spektrum der auf dem Markt angebotenen Möbelprodukte und den Stand der Technik für diese Produkte widerzuspiegeln und die Innovationen der letzten Jahre…
Abweichend von Artikel 6 können sich Anträge auf Vergabe des EU-Umweltzeichens für Produkte der Produktgruppe „Bodenbeläge aus Holz“, die innerhalb von zwei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.