Beschluss (EU) 2017/1797 der Kommission vom 23. Mai 2017 über die Beihilferegelungen SA.42393 (2016/C) (ex 2015/N) Deutschlands für bestimmte Letztverbraucher (ermäßigte KWK-Umlage) und SA.47887 (2017/N), die Deutschland zur Ausweitung der KWK-Förderung auf in geschlossenen Netzen genutzte KWK-Anlagen durchzuführen beabsichtigt (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 3400) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Einzelbeihilfen, die auf der Grundlage der in Artikel 1 genannten Beihilferegelungen gewährt wurden, gelten nicht als staatliche Beihilfen im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV, wenn sie zum Zeitpunkt der Gewährung die Voraussetzungen erfüllten, die in der gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 994/98 erlassenen und zu diesem Zeitpunkt gültigen Verordnung festgelegt wurden.
Art. 2 32017D1797
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