Art. 3 32017D1797
Die Kommission akzeptiert den von Deutschland angemeldeten Anpassungsplan für den Zeitraum 2011-2019. Deutschland unterrichtet die Kommission über die Umsetzung des Anpassungsplans.
Die Kommission akzeptiert den von Deutschland angemeldeten Anpassungsplan für den Zeitraum 2011-2019. Deutschland unterrichtet die Kommission über die Umsetzung des Anpassungsplans.