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Das Generalsekretariat stellt die Dokumente wie folgt zur Verfügung:
in allen vorhandenen Formaten oder Sprachfassungen, die sich im Besitz des Rates befinden,
im Internet und
— soweit möglich und sinnvoll — in einem offenen und maschinenlesbaren Format.
Das Generalsekretariat ist nicht dazu verpflichtet,
Dokumente neu zu erstellen, anzupassen oder zu aktualisieren,
Auszüge aus Dokumenten zur Verfügung zu stellen, wenn dies mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre, der über eine einfache Bearbeitung hinausgeht,
Dokumente in andere als die bereits verfügbaren amtlichen Sprachfassungen zu übersetzen oder
weiterhin bestimmte Arten von Dokumenten zu erstellen oder die Dokumente im Hinblick auf deren Weiterverwendung in einem bestimmten Format aufzubewahren.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.