Erwägungsgrund 8 32017D1842
In den Schlussfolgerungen vom 2. März 2015 hob der Rat hervor, dass eine umfassende und effiziente Nutzung von Instrumenten und Diensten wie Open Data eine höhere Produktivität und bessere Dienste bewirken kann und gefördert werden sollte. Außerdem empfahl der Rat in den Schlussfolgerungen vom 29. Mai 2015 die Entwicklung eines datenfreundlichen Politikumfelds in der Union, in dem die Interoperabilität, Nutzung und Weiterverwendung staatlicher Daten für Forschungs- und Innovationszwecke gefördert und gleichzeitig der erforderliche Datenschutz gewährleistet wird.