Beschluss (EU) 2017/1922 des Rates vom 16. Oktober 2017 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen Rat CARIFORUM-EU, der mit dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzt wurde, zur Änderung des Anhangs IX des Protokolls I zu vertreten ist
Am 17. November 2017 soll der Gemeinsame Rat auf seiner vierten Tagung einen Beschluss zur Änderung des Anhangs IX des Protokolls I des Abkommens (im Folgenden „Anhang IX“) annehmen, in dem die überseeischen Länder und Gebiete festgesetzt sind.
Erwägungsgrund 3 32017D1922
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